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… die Heizungsanlage zum Zeitpunkt ihres Einbaus nicht dem technischen Standard entsprach. Daher kann der Mieter bei Altbauten grundsätzlich nicht erwarten, dass Wärmedämmung und Heizwert einem aktuellen Stand entsprechen.
KG, Urteil vom 21.05.2012. 8 U 217/11; Revision wurde eingelegt BGH VIII ZR 80/12