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… der Verwandte im selben Haus wie der Mieter lebt.
Nur wenn der Mieter seinen Vertragspartner, dessen Stellvertreter, Beauftragten oder Mitarbeiter, den Hausverwalter oder andere Hausbewohner schwer beleidigt, kann ein “wichtiger Grund” für eine Kündigung vorliegen und eine Abmahnung im Einzelfall entbehrlich sein. Sind andere Personen, seien es auch Verwandte des Vermieters, betroffen, die nicht im selben Haus wohnen, ist hingegen regelmäßig kein Kündigungsgrund gegeben.
AG München, Urteil vom 07.02.2013, 411 C 25348/12