
Telefon
0211 / 355 83 14
Adresse
Graf-Adolf-Straße 80, 40210 Düsseldorf
Kontaktformular
zum Formular
1. Ist in einem Arbeitsvertrag zwischen einer Wohnungseigentümergemeinschaft und einem Hausmeister die Eigentümergemeinschaft als Dienstberechtigte ausgewiesen und unterschreibt die Verwalterin “für die Dienstberechtigte”, so handelt sie bei der Ausübung der auch laut Arbeitsvertrag auf sie übertragenen Weisungsbefugnis in Vertretung für die Gemeinschaft und nicht aus eigenem Recht.
2. Eine derartige Vertragsgestaltung führt nicht zu einer rechtsmissbräuchlichen Umgehung des Kündigungsschutzgesetzes.
BAG, Urteil vom 27.09.2012, 2 AZR 838/11