
Telefon
0211 / 355 83 14
Adresse
Graf-Adolf-Straße 80, 40210 Düsseldorf
Kontaktformular
zum Formular
Soll die Neuwahl/Wiederwahl der Verwaltung allein deshalb verhindert werden, um die Verhandlungsposition der Mehrheitseigentümerin gegenüber einem potenziellen Investor zu verbessern, so ist die Ausübung des Stimmrechts rechtsmissbräuchlich, weil es gegen die Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen der Gemeinschaft verstößt.
AG Viersen, Urteil vom 25.10.2012, 30 C 31/10