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Sonstige Urteile

22.05.2013

Makler täuscht über Asbesthaltigkeit eines Daches: Kein Anspruch auf Nichterfüllungsschaden.

Täuscht ein Makler über Objekteigenschaften einer Immobilie, kommen sowohl Ansprüche gegen den Makler aus Deliktsrecht als auch aus einer Verletzung des geschlossenen Maklervertrags in Betracht. Beide Anspruchsgrundlagen sind jedoch nicht auf das positive Interesse, also Ersatz des Nichterfüllungsschadens gerichtet, sondern auf das negative Interesse.

OLG Koblenz, Urteil vom 16.11.2012, 10 U 199/12