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Sonstige Urteile

22.05.2013

Erfolgsunabhängiger Anspruch auf Maklerlohn kann nur individualvertraglich vereinbart werden.

Macht ein Makler einen Anspruch auf Zahlung einer erfolgsunabhängigen Maklerprovision geltend, so kann dieser nicht in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sondern ausschließlich im Rahmen eines Individualvertrags wirksam vereinbart werden.

LG Koblenz, Urteil vom 17.09.2012, 15 O 324/10