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Sonstige Urteile

27.06.2013

Wohnung zur Prostitution benutzt: Keine Auswirkung auf einmal genehmigte Wohnnutzung.

Die baurechtlich ungenehmigte Nutzung eines Wohngebäudes zur Prostitution führt nicht zum Erlöschen der genehmigten Wohnnutzung.

VG Dresden, Beschluss vom 04.02.2013 – 7 L 1329/12