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Sonstige Urteile

27.06.2013

Mietrecht: Hunde- und Katzenhaltungsverbot: In Vorformulierten Verträgen = Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam.

Eine Allgemeine Geschäftsbedingung in einem Mietvertrag über Wohnräume, die den Mieter verpflichtet, “keine Hunde und Katzen zu halten”, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam.

BGH, Urteil vom 20.03.2013, VIII ZR 168/12