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Sonstige Urteile

26.09.2013

Mietrecht: Eigenbedarfskündigung für Zweitwohnung?

Die bloße Nutzung einer Mietwohnung als Zweitwohnung reicht für eine Kündigung wegen Eigenbedarfs nicht aus.

AG Wolfratshausen, Urteil vom 28.06.2012, 8 C 51/12

Will der Vermieter die Wohnung tatsächlich nur zweitweise nutzen, kann zwar ein überhöhter Wohnbedarf vorliegen. Dieser ergibt sich aber nicht per se aus der Eigenschaft als Zweitwohnung, sondern ist mit Blick auf die Art und den Umfang der beabsichtigten Nutzung zu prüfen, wobei der Vermieter für das Benötigen der Wohnung eine konkrete Begründung erbringen muss (LG Berlin, WuM 1990, 23; LG Hamburg, WuM 1993, 351; LG Frankfurt, WuM 2007, 626). Hierin liegt, neben der Abwägung gegen die Interessen des Mieters nach § 574 BGB, auch das maßgebliche Problem der Eigenbedarfskündigung für eine Zweitwohnung. Dem Gericht muss ausreichend dargelegt werden, warum die Wohnung tatsächlich benötigt wird.